Konzept
für ein hundegerechtes Salzburg:
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Die
Problematik darf ich als bekannt voraussetzen: Leinenzwang im ganzen
Stadtgebiet und überzogene Strafen. Um einen Hund jedoch artgerecht zu
halten, muss ihm Gelegenheit zu Bewegung und freiem Kontakt mit Menschen
und Artgenossen ermöglicht werden. Der/die Hundehalter/in hat nun die
Wahl: Halte ich mich an das Tierschutzgesetz oder siegt die Angst vor
Strafen?
Die
durch Herrn Aufhauser dankenswerterweise ermöglichte Hundewiese in Aigen
kann von der Größe her gar nicht alle Hunde fassen. Es ist den
Bewohner/inne/n der anderen Stadtteile nicht möglich, täglich mehrmals
die Fahrt nach Aigen anzutreten, für Hundehalter/innen, die auf öffentliche
Verkehrsmittel angewiesen sind, schon gar nicht.
Dem
vorgeblichen Interesse der Öffentlichkeit, Beißunfälle mit Hunden zu
vermeiden, dient dieser Zustand keinesfalls. Im Gegenteil:
Hundehalter/innen und Trainer/innen bestätigen, wenn der Hund möglichst
zwanglos mit anderen Hunden spielen darf, hat man/frau einen psychisch
ausgeglichenen Hund zu Hause. Ein solcher Hund hält es auch leichter aus,
wenn ihm etwas „schräg kommt“, denn er hat nicht verlernt, bei Gefahr
erst mal auszuweichen. Das den Hunden angeborene Verhalten der „calming
signals“ vermeidet Konflikte im Interesse der Arterhaltung. Dieses
Verhalten muss vom Hundehalter/der Hundehalterin bestärkt und belohnt
werden. Ein Hund, der ständig an der Leine geführt wird, wird mit der
Zeit zu einem ängstlichen „Nerverl“, das bei jeder unbekannten
Situation in Panik geraten und aus dieser Angst heraus zubeißen kann.
Wegen des permanenten Zwangs, um jede Ecke zu gucken, ob nicht Hr. Binder
daherkommt, sind wir Hundebesitzer/innen in Dauerstress. Stress überträgt
sich vom Menschen auf den Hund – der weiß nicht, wen oder was wir fürchten
– ein gestresster Hund hat Angst .... sic.
Billige
Anlassgesetzgebung hat sich noch selten als vernünftig erwiesen. Die
gegenwärtige Leinenverordnung ist also ein Gesetz, das die Betroffenen zu
seiner Übertretung zwingt, gerade weil jene sich ihrer Verantwortung bewusst
und an öffentlichkeitstauglichen Hunden interessiert sind.
Unsere
dringendsten Forderungen:
1.Rücknahme
der Strafen für leinenfreie Hunde
evtl. stufenweise Steigerung der Strafen von Verwarnung bis 100 Euro, wenn
Hundemensch sich partout weigert, das Häufchen des Hundes aufzuklauben.
Keine Strafen jedoch für leinenlose Hunde, sie sich offensichtlich
friedlich unterhalten, schon gar nicht, solange es keine Alternativen gibt
wie:
2.Hundewiesen
und Freilaufflächen, die in jedem Stadtteil zu Fuß zu erreichen sind.
Vorschläge für solche Flächen im Anhang ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Es war mir auch in der beschränkten Zeit nicht möglich herauszufinden,
wem welche Grundstücke gehören.
Wie
uns Vizebgm. Preuner und sein Mitarbeiter Huber detailreich schilderten,
scheiterten alle Versuche der Stadt, eine Hundewiese einzurichten, an unüberwindlichen
Details bzw. am Budget. (Dazu möchte ich anmerken, dass die im Vorjahr
geforderten Mittel nicht einmal 0,02 % (!)
seines Ressortbudgets betragen). Andere Hürden seien Haftungsfragen,
Landschafts- bzw. Gewässerschutz, etc.
Die
Stadt Linz z. B macht vor, wie einfach und unbürokratisch Freilaufzonen
machbar sind: In der Linzer Verordnung heißt es lapidar: Folgende Flächen
sind von der Leinenpflicht ausgenommen: ....
In
Linz sind 16 Freilaufzonen Realität, Parks, wo Hunde, Kinder, Jogger und
Bankerlsitzer miteinander auskommen können.
Haftungsfragen erledigen
sich schon allein dadurch, dass ohnehin der/die Hundehalter/in, dessen/den
Hund Schaden verursacht, zur Kassa gebeten wird, bzw. die Versicherung.
Die Linzer wissen, dass in den betreffenden Zonen Hunde frei laufen und
richten sich danach. Der Stadt Linz entstehen durch diese Regelung keine
Kosten. Die Stadt Linz leistet sich übrigens auch keine Abteilung, die
den Linzer Hundehaltern das Leben mit Leinenkontrollen sauer macht. Das
Geld, das durch die Arbeitszeit der Kontrollore eingespart wird, könnte
sinnvoll für diese Maßnahmen eingesetzt werden.
Mehrere
Hundewiesen quer über die Stadt verteilt führen nicht zu mehr
Verkehrsaufkommen. Dann gingen ja die Leute großteils zu Fuß zur
Hundewiese und müssten nicht das Auto in Betrieb nehmen. Natürlich mögen
die Leute nicht stundenlang im Kreis hinterm Zaun spazieren. Das Gebell
auf der Aigner Wiese, wenn bestimmte Jogger vorbeilaufen, ist ja Folge des
Zauns. Und wenn man/frau genug hat vom „Gefängnishofspaziergang“, möchten
halt viele mal eine Außenrunde gehen. Gefragt ist also eine Mischung aus
eingezäunten Hundewiesen und Freilaufzonen, für die ein Schild genügt.
(Siehe Linz: gleiches Symbol wie in Salzburg, nur ohne Leine. Notfalls
stellen wir diese Schilder selber her.)
3.Ausreichend
Möglichkeiten zum Entsorgen des „Hauferls“
Biologisch abbaubare Gratissackerl und/oder Abfalleimer in Sichtweite erhöhen
die Bereitschaft der Hundehalter, sich zu bücken. Die Kosten für den
Hundehalter für Nylonsackerl (ca. 0,70 bis 0,80 € für 100 Stück bzw.
Verpackungsmaterial, das sonst ohnehin entsorgt würde) halten sich jedoch
so sehr in Grenzen, dass Gratissackerl nur als Anreiz dienen können. Ich
halte daher Abfalleimer für die wesentlich wichtigere Maßnahme sowohl,
was das Entfernen des Hundekots, als auch das Entsorgen jeglichen anderen
Mülls betrifft.
Der
Angst der Bauern vor Fehlgeburten bei ihren Kühen durch Hundekot ist
mittels sachlicher Aufklärungsarbeit seitens der Bauernkammer zu
begegnen. Der Parasit „Neospora“, der diese Fehlgeburten verursachen
kann, ist gerade im städtischen Bereich extrem selten. Meist sind es die
Hunde der Bauern, die sich an den infizierten Kälbern anstecken und die
Krankheit weitergeben. Detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen dazu
ruhen seit Jahren in den Schubladen der Landwirtschaftskammer. Diese wird
aufgefordert, wissenschaftlich richtige Informationen an ihre Mitglieder
verständlich und objektiv weiterzugeben.
Zur
Prävention von Unfällen sind wir gerne bereit, über verschiedene Maßnahmen
zu diskutieren, zu verhandeln und sie mit zu tragen. Eine „Garantie“
vor Hundeunfällen kann ebenso wenig geben, wie eine Garantie vor Autounfällen.
Diese Vorschläge wären:2
a)
Versicherungspflicht:
da zumeist der Hund bereits in der Hausratsversicherung mitläuft und wohl
fast alle eine solche haben, keine allzu große Sache. Manche
Versicherungen bieten an, dass der Hund gratis mitversichert ist, bei
anderen schwanken die Prämien bei 5 bis 10 Euro/Monat, meistens ca. 60
€/Jahr. Für extreme soziale Härtefälle, die auch einen solchen Betrag
nicht leisten können, könnte die Stadt diesen Betrag zuschießen, sofern
der Hund angemeldet wurde.
b)
Sachkundenachweis/Hundeführerschein:
In dieser Sache könnte OÖ Vorbild sein.
Im Sinne der Tiere wäre es wünschenswert, dass die zukünftigen Herrlis
und Fraulis wissen, welche Spezies sie sich überhaupt ins Haus holen,
welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie groß er werden wird und wie sie
sich einen angenehmen Hausgenossen erziehen. Die standardisierte BGH-Prüfung
halte ich persönlich nach Rückfrage bei mehreren Trainer/inn/en für
ungeeignet. In OÖ müssen die Hundehalter/innen einen Vortrag eine/s/r
Tierarztes/Tierärztin und eines/einer Hundetrainers/
trainerin belegen. Wie mir ein Trainer aus OÖ berichtete, führt das
nicht selten zu „Aha-Erlebnissen“ auch langjähriger
Hundehalter/innen. Oft werden die Leute durch diesen „Zwangsvortrag“
motiviert, wirklich mit ihrem Hund erzieherisch zu arbeiten.
c)
Absolutes, restriktives Verbot von Abrichtemethoden, die den Hund
„scharf“ machen sollen.
Körperliche Gewalt als Erziehungsmethode ist zwar lt. Tierschutzgesetz
bereits verboten. Der Einsatz oder die Empfehlung von Schlägen, Tritten,
Würgehalsband, Elektroschock, etc. (ebenso wie der Handel mit solchen Geräten)
muss jedenfalls deutlicher mit Strafen belegt werden als ein verlorenes
Hauferl und soll für den Trainer/die Trainerin zum Entzug der Konzession
und Berufsverbot führen. Das Üben vom Beißen am Menschen muss ausschließlich
Beamt/inn/en der Exekutive für Diensthunde vorbehalten sein und darf
niemand sonst erlaubt sein. Vereine, die solche Abrichtemethoden
betreiben, bewerben oder dulden, dürfen keine Hundeschulen mehr
betreiben.
d)
Auch Züchter in die Pflicht nehmen:
verantwortungslose Hundevermehrer/innen sollen für die Folgen ihres
Profits haftbar sein. Genauso wie Züchter/innen hinterfragen müssten,
warum jemand unbedingt einen Hund der „verrufenen“ Rassen braucht,
soll er/sie auch bei verbreitet als Familienhunde gehaltenen Rassen
nachfragen, ob die Leute sich ausreichend über die gewünschte Rasse und
deren Bedürfnisse informiert haben. Beispiel: nach „101 Dalmatiner“,
Lassie, Kommissar Rex, Hund namens Beethoven etc. nahm die Population von
Dalmatinern, Collies, Schäfern, Bernhardinern sprunghaft zu. Es dauerte
nicht allzu lange, bis Dalmatiner, Collie, etc. vermehrt in den Tierheimen
zu finden waren.
e)
Die Möglichkeit, einem Menschen seinen Hund auch wegzunehmen,
wenn er offensichtlich nicht fähig und willens ist, seinen Hund so zu
halten, dass er keine Bedrohung darstellt.
Um
jedoch mögliche Vernaderung unliebsamer Personen zu unterbinden, muss
hier ein ganzer Katalog von Vor-Maßnahmen stattfinden:
Ein qualifizierter Hundetrainer3 hat in mindestens zwei Stunden
Beobachtung von Hund und Mensch die Kommunikationsprobleme zwischen den
beiden festzustellen.
Hundehalter samt Familie kann dazu angehalten werden, x Unterrichtsstunden
zu nehmen. Es kann aber auch der/die Beschwerdeführer/in dazu veranlasst
werden, mit Trainer/in, Hund und Hundebesitzer/in Unterricht im
„gefahrlosen Aneinandervorbeigehen“ zu nehmen. (wie sich beim derzeit
prominentesten Hundebiss Salzburgs zeigte, hätte ein solches Training
wohl viel verhindert). Nur wenn all diese Maßnahmen sich als fruchtlos
erweisen oder der Hundemensch diese Ratschläge nicht befolgt, kann der
Hund auf einen anderen Platz vergeben bzw. im Tierheim oder einer ähnlichen
Einrichtung untergebracht werden, bis er resozialisiert und somit
vermittelbar ist.
f)
Mögliches Hundehalteverbot für Milieus, wo Gewalt als normal gilt.
Indizien wären z. B. Vorstrafen auf Gewaltverbrechen, Tierquälerei,
Raub, Zuhälterei, Vergewaltigung, Drogenhandel, Gewalt in der Familie,
etc. Das kann in der Zeit der Datenvernetzung wohl nicht so schwierig sein
rauszufinden. In solchem Milieu finden übrigens gerne die so genannten
„Hundekämpfe“ statt.4 Wo sich diese Leute treffen, dürfte
amtlicherseits keine große Neuigkeit sein. Diese sind zu unterbinden,
gegen Veranstalter, Teilnehmer und Wettbüros solcher „Vergnügungen“
bitte mit aller Härte vorgehen, auch mit Haftstrafen und/oder Ausweisung.
g)
Ähnlich wie Verkehrserziehung soll in Kindergärten und Schulen der
richtige Umgang mit Hunden gelernt und geübt werden.
Solche Projekte
wurden bereits mit ausgezeichnetem Erfolg durchgeführt und haben wohl
mehr Unfälle verhindert als unsere Kontrollorgane. Engagierte
Hundetrainer/innen sind gerne bereit, solche Hunde-Stunden durchzuführen.
Der Stundensatz der meisten Trainer beträgt um die 35,- €, so dass der
Kostenbeitrag pro Kind sinnvoll verwendete 2,- € kaum überschreitet. Zu
wählen sind selbstverständlich nur Trainer/innen im Sinne meiner Fußnote
und entsprechend ausgewählte Hunde.
In
der Praxis zeigt sich, dass mit den bisherigen Methoden tausende
Hundehalter, die ihre Hunde liebevoll zu angenehmen Zeitgenossen machen,
zur verfolgten Minderheit werden. Wir werden über Nacht mit neuen Strafen
konfrontiert, wir dürfen Steuern und überzogene Strafen für unsere
Hunde zahlen, ansonsten werden wir als personae non gratae behandelt.
Die
sehr seltenen wirklich schlimmen Unfälle passieren erfahrungsgemäß
nicht auf der Hundewiese beim Gassigehen.
Viel häufiger zu Hause oder im
direkten Familienumfeld. In der eigenen Wohnung, im eigenen Garten kann
Leinenzwang naturgemäß nichts verhindern. Dem wäre eher durch
Hundeerziehung zu begegnen. Den schwarzen Schafen in der Hundehaltung können
auch 100 Kontrollore und lebenslange Haft für Gassi ohne Leine nicht
beikommen. Die lassen sich weder auf der Aignerwiese, noch auf den
„illegalen Hundewiesen“ blicken. Genau die sind jedoch die Gefährlichen.
Diese Leute werden ihre Hunde nicht anmelden, versichern, impfen oder
entwurmen. Sie werden ihre Hunde lieber zum Kämpfen missbrauchen, zum
Angeben, als Potenzersatz, Waffe, .. Für diese winzige Minderheit alle
anderen zahlen zu lassen ist nicht angebracht.
Es
ist für eine Stadt unmöglich, alle möglichen Konfliktkonstellationen
von vornherein zu verhindern. Großteils – nicht nur in Sachen Hunde –
sind die bewährten Strategien beim Einzelnen zu suchen: „Benehmen“,
gegenseitiges Verständnis, Rücksichtnahme, ein Quäntchen Humor und
Toleranz.
Dass diese Verhaltensweisen immer seltener zu finden sind, ist
ein gesellschaftliches Phänomen und hat mit dem Hundethema nichts zu tun.
Es wird überall Leute geben, die sich gestört fühlen, durch den Hund
der Nachbarin, spielende Kinder, Musik, Lachen, Kirchenglocken, Verkehr,
..... Wenn dann gar nichts mehr stört, dann stört die Totenstille. Ist
das noch Leben?
P.
S. Anmerkung zur Hundesteuer: die Zweckbindung der Hundesteuer ist nicht
mein vorrangiges Anliegen.
Ein Budgetposten für Hundeanliegen wird vonnöten
sein, vor allem für die vorgeschlagenen Begleitmaßnahmen. Die Höhe
dieser Kosten läge jedoch in so winzigen Beträgen verglichen zum
Gesamtbudget der Stadt Salzburg, dass sie verglichen mit dem – auch
gesellschaftlichen, teilweise nicht in Zahlen messbarem Nutzen, ein
Bagatellbetrag bliebe. Persönlich halte ich es für unsolidarisch, seinen
Hund nicht anzumelden, ebenso unsolidarisch, wie Angestellte „schwarz“
arbeiten zu lassen, bei der Steuer mehr als erlaubt zu „schummeln“
oder mit dem Bus „schwarz“ zu fahren.
Das
Gefühl der Hundehalter, von der Stadt ernst genommen zu werden, in dieser
Stadt willkommen zu sein, fördert eher die Moral der Anmeldungen als das
Ordnungsamt. Befreiungsmöglichkeiten von der Hundesteuer für Bezieher
sehr kleiner Einkommen gelten bereits. Leider weiß kaum jemand davon,
weil diese Möglichkeit nicht kommuniziert wird. Ich denke, in diesen
begleitenden Anliegen hat das Ordnungsamt mehr als genug zu tun, so dass
der Job von Hr. Mag. Haybäck & Co. gesichert bleibt.
Für
Forum Huwie
Monika
Rammer
Stabauergasse 2/10
5020 Salzburg
Tel: 0662/87 92 51 oder 0680/12 70 559
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