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Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation 

kann man daran messen,
wie sie ihre Tiere behandelt


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Salzburger HundehalterInnen wehren sich!

 

Konzept

Mögliche Freilaufzonen und Hundewiesen

 

Konzept für ein hundegerechtes Salzburg:

Die Problematik darf ich als bekannt voraussetzen: Leinenzwang im ganzen Stadtgebiet und überzogene Strafen. Um einen Hund jedoch artgerecht zu halten, muss ihm Gelegenheit zu Bewegung und freiem Kontakt mit Menschen und Artgenossen ermöglicht werden. Der/die Hundehalter/in hat nun die Wahl: Halte ich mich an das Tierschutzgesetz oder siegt die Angst vor Strafen?

Die durch Herrn Aufhauser dankenswerterweise ermöglichte Hundewiese in Aigen kann von der Größe her gar nicht alle Hunde fassen. Es ist den Bewohner/inne/n der anderen Stadtteile nicht möglich, täglich mehrmals die Fahrt nach Aigen anzutreten, für Hundehalter/innen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, schon gar nicht.

Dem vorgeblichen Interesse der Öffentlichkeit, Beißunfälle mit Hunden zu vermeiden, dient dieser Zustand keinesfalls. Im Gegenteil: Hundehalter/innen und Trainer/innen bestätigen, wenn der Hund möglichst zwanglos mit anderen Hunden spielen darf, hat man/frau einen psychisch ausgeglichenen Hund zu Hause. Ein solcher Hund hält es auch leichter aus, wenn ihm etwas „schräg kommt“, denn er hat nicht verlernt, bei Gefahr erst mal auszuweichen. Das den Hunden angeborene Verhalten der „calming signals“ vermeidet Konflikte im Interesse der Arterhaltung. Dieses Verhalten muss vom Hundehalter/der Hundehalterin bestärkt und belohnt werden. Ein Hund, der ständig an der Leine geführt wird, wird mit der Zeit zu einem ängstlichen „Nerverl“, das bei jeder unbekannten Situation in Panik geraten und aus dieser Angst heraus zubeißen kann.
Wegen des permanenten Zwangs, um jede Ecke zu gucken, ob nicht Hr. Binder daherkommt, sind wir Hundebesitzer/innen in Dauerstress. Stress überträgt sich vom Menschen auf den Hund – der weiß nicht, wen oder was wir fürchten – ein gestresster Hund hat Angst .... sic.

Billige Anlassgesetzgebung hat sich noch selten als vernünftig erwiesen. Die gegenwärtige Leinenverordnung ist also ein Gesetz, das die Betroffenen zu seiner Übertretung zwingt, gerade weil jene sich ihrer Verantwortung bewusst und an öffentlichkeitstauglichen Hunden interessiert sind.

Unsere dringendsten Forderungen:

1.Rücknahme der Strafen für leinenfreie Hunde
evtl. stufenweise Steigerung der Strafen von Verwarnung bis 100 Euro, wenn Hundemensch sich partout weigert, das Häufchen des Hundes aufzuklauben. Keine Strafen jedoch für leinenlose Hunde, sie sich offensichtlich friedlich unterhalten, schon gar nicht, solange es keine Alternativen gibt wie:

2.Hundewiesen und Freilaufflächen, die in jedem Stadtteil zu Fuß zu erreichen sind. Vorschläge für solche Flächen im Anhang ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es war mir auch in der beschränkten Zeit nicht möglich herauszufinden, wem welche Grundstücke gehören.

Wie uns Vizebgm. Preuner und sein Mitarbeiter Huber detailreich schilderten, scheiterten alle Versuche der Stadt, eine Hundewiese einzurichten, an unüberwindlichen Details bzw. am Budget. (Dazu möchte ich anmerken, dass die im Vorjahr geforderten Mittel nicht einmal 0,02 % (!)
seines Ressortbudgets betragen). Andere Hürden seien Haftungsfragen, Landschafts- bzw. Gewässerschutz, etc.

Die Stadt Linz z. B macht vor, wie einfach und unbürokratisch Freilaufzonen machbar sind: In der Linzer Verordnung heißt es lapidar: Folgende Flächen sind von der Leinenpflicht ausgenommen: ....

In Linz sind 16 Freilaufzonen Realität, Parks, wo Hunde, Kinder, Jogger und Bankerlsitzer miteinander auskommen können.  

Haftungsfragen erledigen sich schon allein dadurch, dass ohnehin der/die Hundehalter/in, dessen/den Hund Schaden verursacht, zur Kassa gebeten wird, bzw. die Versicherung. Die Linzer wissen, dass in den betreffenden Zonen Hunde frei laufen und richten sich danach. Der Stadt Linz entstehen durch diese Regelung keine Kosten. Die Stadt Linz leistet sich übrigens auch keine Abteilung, die den Linzer Hundehaltern das Leben mit Leinenkontrollen sauer macht. Das Geld, das durch die Arbeitszeit der Kontrollore eingespart wird, könnte sinnvoll für diese Maßnahmen eingesetzt werden.

Mehrere Hundewiesen quer über die Stadt verteilt führen nicht zu mehr Verkehrsaufkommen. Dann gingen ja die Leute großteils zu Fuß zur Hundewiese und müssten nicht das Auto in Betrieb nehmen. Natürlich mögen die Leute nicht stundenlang im Kreis hinterm Zaun spazieren. Das Gebell auf der Aigner Wiese, wenn bestimmte Jogger vorbeilaufen, ist ja Folge des Zauns. Und wenn man/frau genug hat vom „Gefängnishofspaziergang“, möchten halt viele mal eine Außenrunde gehen. Gefragt ist also eine Mischung aus eingezäunten Hundewiesen und Freilaufzonen, für die ein Schild genügt. (Siehe Linz: gleiches Symbol wie in Salzburg, nur ohne Leine. Notfalls stellen wir diese Schilder selber her.)

3.Ausreichend Möglichkeiten zum Entsorgen des „Hauferls“
Biologisch abbaubare Gratissackerl und/oder Abfalleimer in Sichtweite erhöhen die Bereitschaft der Hundehalter, sich zu bücken. Die Kosten für den Hundehalter für Nylonsackerl (ca. 0,70 bis 0,80 € für 100 Stück bzw. Verpackungsmaterial, das sonst ohnehin entsorgt würde) halten sich jedoch so sehr in Grenzen, dass Gratissackerl nur als Anreiz dienen können. Ich halte daher Abfalleimer für die wesentlich wichtigere Maßnahme sowohl, was das Entfernen des Hundekots, als auch das Entsorgen jeglichen anderen Mülls betrifft.

Der Angst der Bauern vor Fehlgeburten bei ihren Kühen durch Hundekot ist mittels sachlicher Aufklärungsarbeit seitens der Bauernkammer zu begegnen. Der Parasit „Neospora“, der diese Fehlgeburten verursachen kann, ist gerade im städtischen Bereich extrem selten. Meist sind es die Hunde der Bauern, die sich an den infizierten Kälbern anstecken und die Krankheit weitergeben. Detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen dazu ruhen seit Jahren in den Schubladen der Landwirtschaftskammer. Diese wird aufgefordert, wissenschaftlich richtige Informationen an ihre Mitglieder verständlich und objektiv weiterzugeben.

Zur Prävention von Unfällen sind wir gerne bereit, über verschiedene Maßnahmen zu diskutieren, zu verhandeln und sie mit zu tragen. Eine „Garantie“ vor Hundeunfällen kann ebenso wenig geben, wie eine Garantie vor Autounfällen. Diese Vorschläge wären:2

a) Versicherungspflicht:
da zumeist der Hund bereits in der Hausratsversicherung mitläuft und wohl fast alle eine solche haben, keine allzu große Sache. Manche Versicherungen bieten an, dass der Hund gratis mitversichert ist, bei anderen schwanken die Prämien bei 5 bis 10 Euro/Monat, meistens ca. 60 €/Jahr. Für extreme soziale Härtefälle, die auch einen solchen Betrag nicht leisten können, könnte die Stadt diesen Betrag zuschießen, sofern der Hund angemeldet wurde.

b) Sachkundenachweis/Hundeführerschein:
In dieser Sache könnte OÖ Vorbild sein.
Im Sinne der Tiere wäre es wünschenswert, dass die zukünftigen Herrlis und Fraulis wissen, welche Spezies sie sich überhaupt ins Haus holen, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie groß er werden wird und wie sie sich einen angenehmen Hausgenossen erziehen. Die standardisierte BGH-Prüfung halte ich persönlich nach Rückfrage bei mehreren Trainer/inn/en für ungeeignet. In OÖ müssen die Hundehalter/innen einen Vortrag eine/s/r Tierarztes/Tierärztin und eines/einer Hundetrainers/
trainerin belegen. Wie mir ein Trainer aus OÖ berichtete, führt das nicht selten zu „Aha-Erlebnissen“ auch langjähriger Hundehalter/innen. Oft werden die Leute durch diesen „Zwangsvortrag“ motiviert, wirklich mit ihrem Hund erzieherisch zu arbeiten.

c) Absolutes, restriktives Verbot von Abrichtemethoden, die den Hund „scharf“ machen sollen.
Körperliche Gewalt als Erziehungsmethode ist zwar lt. Tierschutzgesetz bereits verboten. Der Einsatz oder die Empfehlung von Schlägen, Tritten, Würgehalsband, Elektroschock, etc. (ebenso wie der Handel mit solchen Geräten) muss jedenfalls deutlicher mit Strafen belegt werden als ein verlorenes Hauferl und soll für den Trainer/die Trainerin zum Entzug der Konzession und Berufsverbot führen. Das Üben vom Beißen am Menschen muss ausschließlich Beamt/inn/en der Exekutive für Diensthunde vorbehalten sein und darf niemand sonst erlaubt sein. Vereine, die solche Abrichtemethoden betreiben, bewerben oder dulden, dürfen keine Hundeschulen mehr betreiben.

d) Auch Züchter in die Pflicht nehmen:
verantwortungslose Hundevermehrer/innen sollen für die Folgen ihres Profits haftbar sein. Genauso wie Züchter/innen hinterfragen müssten, warum jemand unbedingt einen Hund der „verrufenen“ Rassen braucht, soll er/sie auch bei verbreitet als Familienhunde gehaltenen Rassen nachfragen, ob die Leute sich ausreichend über die gewünschte Rasse und deren Bedürfnisse informiert haben. Beispiel: nach „101 Dalmatiner“, Lassie, Kommissar Rex, Hund namens Beethoven etc. nahm die Population von Dalmatinern, Collies, Schäfern, Bernhardinern sprunghaft zu. Es dauerte nicht allzu lange, bis Dalmatiner, Collie, etc. vermehrt in den Tierheimen zu finden waren.

e) Die Möglichkeit, einem Menschen seinen Hund auch wegzunehmen,
wenn er offensichtlich nicht fähig und willens ist, seinen Hund so zu halten, dass er keine Bedrohung darstellt.

Um jedoch mögliche Vernaderung unliebsamer Personen zu unterbinden, muss hier ein ganzer Katalog von Vor-Maßnahmen stattfinden:
Ein qualifizierter Hundetrainer3 hat in mindestens zwei Stunden Beobachtung von Hund und Mensch die Kommunikationsprobleme zwischen den beiden festzustellen.
Hundehalter samt Familie kann dazu angehalten werden, x Unterrichtsstunden zu nehmen. Es kann aber auch der/die Beschwerdeführer/in dazu veranlasst werden, mit Trainer/in, Hund und Hundebesitzer/in Unterricht im „gefahrlosen Aneinandervorbeigehen“ zu nehmen. (wie sich beim derzeit prominentesten Hundebiss Salzburgs zeigte, hätte ein solches Training wohl viel verhindert). Nur wenn all diese Maßnahmen sich als fruchtlos erweisen oder der Hundemensch diese Ratschläge nicht befolgt, kann der Hund auf einen anderen Platz vergeben bzw. im Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden, bis er resozialisiert und somit vermittelbar ist.

f) Mögliches Hundehalteverbot für Milieus, wo Gewalt als normal gilt.
Indizien wären z. B. Vorstrafen auf Gewaltverbrechen, Tierquälerei, Raub, Zuhälterei, Vergewaltigung, Drogenhandel, Gewalt in der Familie, etc. Das kann in der Zeit der Datenvernetzung wohl nicht so schwierig sein rauszufinden. In solchem Milieu finden übrigens gerne die so genannten „Hundekämpfe“ statt.4 Wo sich diese Leute treffen, dürfte amtlicherseits keine große Neuigkeit sein. Diese sind zu unterbinden, gegen Veranstalter, Teilnehmer und Wettbüros solcher „Vergnügungen“ bitte mit aller Härte vorgehen, auch mit Haftstrafen und/oder Ausweisung.

g) Ähnlich wie Verkehrserziehung soll in Kindergärten und Schulen der richtige Umgang mit Hunden gelernt und geübt werden. 

Solche Projekte wurden bereits mit ausgezeichnetem Erfolg durchgeführt und haben wohl mehr Unfälle verhindert als unsere Kontrollorgane. Engagierte Hundetrainer/innen sind gerne bereit, solche Hunde-Stunden durchzuführen. Der Stundensatz der meisten Trainer beträgt um die 35,- €, so dass der Kostenbeitrag pro Kind sinnvoll verwendete 2,- € kaum überschreitet. Zu wählen sind selbstverständlich nur Trainer/innen im Sinne meiner Fußnote und entsprechend ausgewählte Hunde.

In der Praxis zeigt sich, dass mit den bisherigen Methoden tausende Hundehalter, die ihre Hunde liebevoll zu angenehmen Zeitgenossen machen, zur verfolgten Minderheit werden. Wir werden über Nacht mit neuen Strafen konfrontiert, wir dürfen Steuern und überzogene Strafen für unsere Hunde zahlen, ansonsten werden wir als personae non gratae behandelt.

Die sehr seltenen wirklich schlimmen Unfälle passieren erfahrungsgemäß nicht auf der Hundewiese beim Gassigehen. 

Viel häufiger zu Hause oder im direkten Familienumfeld. In der eigenen Wohnung, im eigenen Garten kann Leinenzwang naturgemäß nichts verhindern. Dem wäre eher durch Hundeerziehung zu begegnen. Den schwarzen Schafen in der Hundehaltung können auch 100 Kontrollore und lebenslange Haft für Gassi ohne Leine nicht beikommen. Die lassen sich weder auf der Aignerwiese, noch auf den „illegalen Hundewiesen“ blicken. Genau die sind jedoch die Gefährlichen. Diese Leute werden ihre Hunde nicht anmelden, versichern, impfen oder entwurmen. Sie werden ihre Hunde lieber zum Kämpfen missbrauchen, zum Angeben, als Potenzersatz, Waffe, .. Für diese winzige Minderheit alle anderen zahlen zu lassen ist nicht angebracht.

Es ist für eine Stadt unmöglich, alle möglichen Konfliktkonstellationen von vornherein zu verhindern. Großteils – nicht nur in Sachen Hunde – sind die bewährten Strategien beim Einzelnen zu suchen: „Benehmen“, gegenseitiges Verständnis, Rücksichtnahme, ein Quäntchen Humor und Toleranz. 

Dass diese Verhaltensweisen immer seltener zu finden sind, ist ein gesellschaftliches Phänomen und hat mit dem Hundethema nichts zu tun. Es wird überall Leute geben, die sich gestört fühlen, durch den Hund der Nachbarin, spielende Kinder, Musik, Lachen, Kirchenglocken, Verkehr, ..... Wenn dann gar nichts mehr stört, dann stört die Totenstille. Ist das noch Leben?

P. S. Anmerkung zur Hundesteuer: die Zweckbindung der Hundesteuer ist nicht mein vorrangiges Anliegen. 

Ein Budgetposten für Hundeanliegen wird vonnöten sein, vor allem für die vorgeschlagenen Begleitmaßnahmen. Die Höhe dieser Kosten läge jedoch in so winzigen Beträgen verglichen zum Gesamtbudget der Stadt Salzburg, dass sie verglichen mit dem – auch gesellschaftlichen, teilweise nicht in Zahlen messbarem Nutzen, ein Bagatellbetrag bliebe. Persönlich halte ich es für unsolidarisch, seinen Hund nicht anzumelden, ebenso unsolidarisch, wie Angestellte „schwarz“ arbeiten zu lassen, bei der Steuer mehr als erlaubt zu „schummeln“ oder mit dem Bus „schwarz“ zu fahren.

Das Gefühl der Hundehalter, von der Stadt ernst genommen zu werden, in dieser Stadt willkommen zu sein, fördert eher die Moral der Anmeldungen als das Ordnungsamt. Befreiungsmöglichkeiten von der Hundesteuer für Bezieher sehr kleiner Einkommen gelten bereits. Leider weiß kaum jemand davon, weil diese Möglichkeit nicht kommuniziert wird. Ich denke, in diesen begleitenden Anliegen hat das Ordnungsamt mehr als genug zu tun, so dass der Job von Hr. Mag. Haybäck & Co. gesichert bleibt.

Für Forum Huwie

Monika Rammer
Stabauergasse 2/10
5020 Salzburg
Tel: 0662/87 92 51 oder 0680/12 70 559

Mögliche Hundewiesen und Freilaufzonen

Vorschläge für Hundewiesen und Freilaufzonen in Salzburg ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Besitzrechte:

Josefiau hinter dem Spielplatz (Auwald)

Hinterer Teil Hellbrunnerpark Richtung Steintheater

Lehener Wiese (am Glanspitz zwischen Bozenerstraße, Salzachkai, Askö-Sportplatz und rechter Glanzeile)

Teil des Donnenbergparks, nicht Spielplatz und Spielwiese, sondern unterer Teil bzw. rund um Soldatenfriedhof

Gneiserstraße – rund um den Kommunalfriedhof, Weg hinter Friedhof zum Morzgerwald

Liefering: Gebiet um die Salzachseen

Samer Mösl

entlang des Alterbachs

alte Ischlerbahntrasse

Robinigstraße bis Schwarzpark

Teile der Hellbrunner Allee

Safe-Park in der Mitte oder letzter Spielplatz hinter den Erdwällen bei Hotel Mercure vorbei, oder direkt neben SAG und ÖVP-Haus.

Kühberg

Teile des Schloßparks Klessheim

Wiese hinter dem Lepi bzw. Fitnessparkours

entlang des Almkanals

Wiese hinter Kuglhof bzw. SN-Gebäude

Möchsberg: Gehwege z. B. Von Richterhöhe Richtung Mülln

Kapuzinerberg, sofern nicht Wild beeinträchtigt wird.

Grünanlage hinter dem Finanzamt

Teil des Volksgartens (z. B. der Teil, wo öfter ein Zirkus stand)

Teile des Salzachkais (z. B. Ein Abschnitt zwischen Rotkreuzparkplatz bis Müllnersteg, und/oder stadtauswärts ab Nonntaler Brücke und stadtauswärts ab Müllnersteg, generell rechte oder linke Seite der Salzach)

Von der Aignerwiese ein Stück den Gaisberg rauf (wenn Kinder am Bach spielen, kurz Leine)

Mirabellgarten z. B. Rosenhügel, Zwergerlgarten oder Rückseite des Kurhauses, nicht(!) der extrem touristisch frequentierte Teil

Freisaal – um die Wiese herum oder hinter Nawi

Park hinter Interspar Lehen
Park bei Wachstube Itzling / ein leicht abgezäunter Teil, wo Kinder und Hunde gemeinsam spielen können

Preuschenpark – evtl. auch mit abgezäuntem Bereich in Größe „Beserlpark“

Auwald in Lehen von Glanspitz bis Autobahn

Diese Vorschläge für mögliche Hundewiesen und Freilaufzonen stammen nicht nur von mir, sondern aus dem Fundus an Ideen meiner Mitstreiter/innen.

 

www.huwie.at 

www.salzburger-hundefreunde.at.

 

 

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Prof. Dr. Marc Bekoff

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